WENNS MAL NICHT RUND LÄUFT AUF DER WINDANNA...

Der Ältestenrat besteht derzeit aus:

Andreas Becker


Angela Velthaus


Matthias Menger


Peter Paulus


Ahmet Cakir



Er ist zu erreichen unter aeltestenrat@wsev.de

SCHLICHTUNGSORDNUNG / ÄLTESTENRAT

Zur Schlichtung persönlicher Streitigkeiten zwischen Vereinsmitgliedern sowie im Verhältnis einzelner Mitglieder zum Vorstand wird ein Ältestenrat berufen. Er wird für die Dauer von zwei Jahren auf einer Mitgliederversammlung gewählt und besteht aus 3 oder 5 Mitgliedern. Der Ältestenrat schickt ein Mitglied in die Vorstandsitzungen, das dort stimmberechtigt ist. Bei der Behandlung schlichtungsrelevanter Themen informiert der Vorstand den Ältestenrat, um eine Teilnahme sicher zu stellen.

Der Ältestenrat hört die streitenden Parteien und gegebenenfalls den Vorstand an und ermittelt den zugrunde liegenden Sachverhalt mit dem Ziel, eine Beilegung des Streites zu erreichen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

Ergibt der ermittelte Sachverhalt Verstöße gegen die Satzung oder die Ordnungen, unterrichtet der Ältestenrat den Vorstand und spricht eine Empfehlung aus.

Über den Verlauf der Verhandlung vor dem Ältestenrat ist ein Protokoll zu führen.

Verfahren bei der Anrufung des Ältestenrats:

1. Die Anrufung des Ältestenrats hat in schriftlicher Form an eines der Ratsmitglieder zu erfolgen.

2. Aus dem Antrag muss Folgendes ersichtlich sein:

· der eigene Name mit Anschrift und Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse
· der Name des Anrufungsgegners und eventueller Zeugen
· Ort, Datum und Zeit des Vorkommnisses
· der Sachverhalt kurz und ohne Wertung

3. Der Ältestenrat wird zeitnah einen Schlichtungstermin mit den Parteien vereinbaren, die näheren Umstände im Termin feststellen und Vorschläge zur Einigung unterbreiten.

4. Kommt es im Termin zu keiner einvernehmlichen Lösung, wird der Ältestenrat dem WSeV-Vorstand den Fall vortragen und ihm eine zu treffende Maßnahme vorschlagen.

Vom Vorstand verabschiedet am 02.07.2018.

Die Schlichtungsordnung als download hier